Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen befristeter Aufenthaltserlaubnis z.B. wegen Studium, Sprachkurs, Ausbildung oder Familienzusammenführung und unbefristeter Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis gennant wird.
Es ist wichtig, rechtzeitig die Verlängerung zu beantragen und bei Problemen den Rat eines Anwalts für Ausländerrecht einzuholen.
Sie möchten sich einbürgern lassen, jedoch unter Beibehaltung Ihrer jetzigen Staatsbürgerschaft und die Ausländerbehörde lehnt es ab? Hier wird Ihr Anliegen geprüft und bei Erfolgsaussichten wird Ihnen geholfen, Ihre Ansprüche druchzusetzen.
Ein Visumserteilungsverfahren unterscheidet sich wenig von der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Die Gründe sind stets die gleichen, sei es Familiennachzug, Studium oder Sprachkurs. Jedoch können auch hier Probleme entstehen, bei denen Sie hier gerne unterstützt werden.
Kein Thema wird heute mehr diskutiert, als das Asylrecht. Beachten dabei muss man stets, dass man keine falschen Angaben bei der Antragstellung macht und dass die Gründe für die Gewährung von Asylrecht sehr streng beurteilt werden.
Besonders wichtig ist es, die Fristen zu beachten, denn da droht schnell die Abschiebung. Im Asylverfahren ist die Hilfe eines Rechtsanwalts oft untentbehrlich.