Wir beraten Sie zu den Themen:

Familienrecht, z.B. Scheidung, Unterhalt, Vermögensteilung (Zugewinnausgleich), Umgang und Sorgerecht,

sowie Ausländerrecht, z.B. Aufenthalt, Asyl, Visum

in den Sprachen Deutsch, Russisch, Englisch und Aserbaidschanisch.

 

Treten Sie in Kontakt mit uns.


LEISTUNGEN

Ähnlich wie in der Digitalisierung bzw. der digitalen Transformation verändern sich die Rechtsgebiete durch neue Gesetzgebungen und Rechtsprechungen. Hierzu bilden wir unsere Mitarbeiter nicht nur fort, sondern gestalten aktiv die Themenstellungen im Ausländer- und Familienrecht mit.

AUSLÄNDERRECHT (Auszug)

 

 

 

  • Aufenthaltsrecht
  • Asyl
  • Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen
  • Einbürgerung
  • Erteilung und Versagung von Aufenthaltstiteln
  • Passersatzpapiere 
  • Visum
  • Widerruf von Aufenthaltstiteln
  • ...

FAMILIENRECHT (Auszug)

 

 

 

  • Eheschließung
  • Kindschaftssachen
  • Trennung
  • Scheidung
  • Unterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensteilung
  • ...


KOSTEN

Unser Bestreben ist es Ihnen die maximale (Kosten-)Transparenz darzustellen. Aus diesem Grund haben wir beispielhaft einige Szenarien beschrieben, die einen ersten Eindruck für mögliche Kosten erläutern.

 

Übrigens, nutzen Sie Ihren Vorteil der kostenlosen Ersteinschätzung durch unsere Experten. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Beispielaufstellung Kosten im Scheidungsverfahren

Die Kosten z.B. für das Scheidungsverfahren (aber auch für andere gerichtliche Verfahren) setzen sich zusammen aus Gerichts- und Anwaltsgebühren. 

 

Entscheidend für die Berechnung ist der Verfahrenswert. Er wird berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) aus dem monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten, das addiert und mit drei multipliziert wird (nur im Scheidungsverfahren). 

 

 

Bei vorhandenem Vermögen kommen 5 % des über dem Freibetrag von 61.000,00 € pro Person liegenden Wertes hinzu. 

 

Pro minderjähriges Kind zieht das Gericht 250,00 € ab. 

 

Der Versorgungsausgleich, soweit beantragt bzw. nicht ausgeschlossen, trägt zum Verfahrenswert mit 10 % pro Anrecht bei, wobei mindestens 1.000,00 € als Verfahrenswerterhöhung angenommen werden. Der sich dabei ergebende Wert dient als Grundlage für die Berechnung der Gebühren. 

 

Ein Beispiel:

 

Verfahrenswert 9.500,00 € (1.400,00 € Versorgungsausgleichswert + 8.100,00 € [1.400,00 € monatliches Nettoeinkommen Mann + 1.300,00 € monatliches Nettoeinkommen Frau mal 3])

Bei geringem bzw. fehlendem Einkommen besteht die Möglichkeit für die Erstberatung und außergerichtliche Vertretung sowie das Scheidungsverfahren Beratungs- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu bekommen.